Der "Freigestellten Dienst" ist ein Ersatzdienst zum Wehrdienst. Dabei verpflichtet sich ein Feuerwehrangehöriger für, zur Zeit 6 Jahre, zu einem Dienst zum Kathastrophenschutz. Quartalsweise muss dann eine bestimmte Stundenanzahl geleistet werden. Dazu zählen Ausbildungen, Fortbildungen, Übungen und Einsätze. 2 Mal im Monat ist ein gesonderter Dienst angeordnet.